Gemeinde Salzatal - Ordnungs- und Bauhofverwaltung
Beschreibung
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten ohne Termin möglich
- Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Zusätzlich sind wir i.d.R. montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Terminanmeldungen können telefonisch, per Mail über den jeweiligen Fachbereich oder über unsere Online-Terminvergabe erfolgen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Adressen
Anschrift
Gemeinde Salzatal
Straße der Einheit 12a
06198Salzatal (Salzmünde)
Straße der Einheit 12a
06198Salzatal (Salzmünde)
Besucheradresse
Gemeinde Salzatal
Schulstraße 3
06198Salzatal (Salzmünde)
Schulstraße 3
06198Salzatal (Salzmünde)
Kontakt
- Fax:
- 034609 274 522
- E-Mail:
- Ordnungsamt@gemeinde-salzatal.de
Kontoverbindung
- Empfänger:
- Gemeinde Salzatal
- Kreditinstitut:
- Deutsche Kreditbank AG
- IBAN:
- DE35120300000000813139
- BIC:
- BYLADEM1001
- Empfänger:
- Gemeinde Salzatal
- Kreditinstitut:
- Saalesparkasse
- IBAN:
- DE31800537620385302010
- BIC:
- NOLADE21HAL
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Auskunft über den Winterdienst erhalten
- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Lärmbelästigung anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störung der Straßenbeleuchtung melden
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verunreinigung von Straßen melden