Gemeinde Salzatal - Gewerbe, Einwohner
Beschreibung
Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten ohne Termin möglich
- Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Zusätzlich sind wir i.d.R. montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Terminanmeldungen können telefonisch, per Mail über den jeweiligen Fachbereich oder über unsere Online-Terminvergabe erfolgen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Adressen
Anschrift
Gemeinde Salzatal
Straße der Einheit 12a
06198Salzatal (Salzmünde)
Straße der Einheit 12a
06198Salzatal (Salzmünde)
Besucheradresse
Gemeinde Salzatal
Straße der Einheit 12a
06198Salzatal (Salzmünde)
Straße der Einheit 12a
06198Salzatal (Salzmünde)
Kontakt
- Telefon:
- 034609 28 110
- Fax:
- 034609 28 200
- E-Mail:
- gewerbe@gemeinde-salzatal.de
Kontoverbindung
- Empfänger:
- Gemeinde Salzatal
- Kreditinstitut:
- Deutsche Kreditbank
- IBAN:
- DE35120300000000813139
- BIC:
- BYLADEM1001
- Empfänger:
- Gemeinde Salzatal
- Kreditinstitut:
- Saalesparkasse
- IBAN:
- DE31800537620385302010
- BIC:
- NOLADE21HAL
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Formulare
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
- Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
- Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe -
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung - Makler, Anlagenberater… -
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO) - Pfandleihgewerbe -
- Antrag auf Reisegewerbekarte
- Anzeige des Betriebes eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
- Beiblatt zur Anzeige des Betriebes eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständigkeiten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
- Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
- Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
- Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
- Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister
- Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
- Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- GmbH anmelden
- Reisegewerbekarte beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren