Wappen der Gemeinde Salzatal

Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bennstedt“ im Ortsteil Bennstedt

Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in öffentlicher Sitzung am 07.05.2024 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bennstedt“ mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich in der Gemarkung Bennstedt, am nordöstlichen Ortsrand. Die Lage in der Ortschaft ist in der nachstehenden Karte dargestellt. 

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.  

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Bennstedt“ (Stand März 2024) wird mit Begründung in der Zeit  während der Dienstzeiten

 vom 24. Juni 2024 bis einschließlich 25. Juli 2024


Montag, Mittwoch, Freitag     9.00 – 12.00 Uhr 
Dienstag                                 9:00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag                            9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde, zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Salzatal unter https://www.gemeinde-salzatal.de/de/oeffentliche_Auslegungen.html  eingesehen werden. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a BauGB. 

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. 

 

Salzatal, den 08.05.2024

 

gez. Ina Zimmermann, Bürgermeisterin