Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
Leistungsbeschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betreuungsurkunde
- Personalausweis des Betreuers / der Betreuerin
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt