Tierhaltung anmelden, abmelden oder ändern
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie folgende Tiere halten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen:
- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine Registriernummer mit 12 Ziffern.
Die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd werden im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet. Sie erhalten für diesen Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
- Nutzungsart der Tiere
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
- bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige vor der Tierhaltung abgeben.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt