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Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium und Kolleg)

Leistungsbeschreibung

Abendgymnasium und Kolleg bieten Erwachsenen die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Der Bildungsgang am Abendgymnasium und Kolleg gliedert sich in die Einführungs- und die nachfolgende Qualifikationsphase. Er dauert in der Regel drei und höchstens vier Jahre.

Studierende dürfen während des Besuchs im Kolleg keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.

Studierende am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Halbjahre der Qualifikationsphase berufstätig sein. Eine durch die Arbeitsagentur nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann als ausreichend angesehen werden.

Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in die Einführungsphase:

  • Der Wohnsitz muss im Land Sachsen-Anhalt liegen,
  • Bewerber müssen mindestens 19 Jahre alt sein,
  • der Sekundarschulabschluss I,
  • Fachoberschulreife oder Realschulabschluss
  • oder ein gleichwertiger Abschluss muss erreicht sein,
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt.

Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Freiwilligen sozialen, des Freiwilligen ökologischen Jahres oder einer Tätigkeit in der Entwicklungshilfe sowie eine durch die Arbeitsagentur bescheinigte Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr werden anerkannt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein formloser Bewerbungsantrag mit Passbild,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • der Nachweis des Wohnsitzes im Land Sachsen-Anhalt,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung und
  • gegebenenfalls den Nachweis über die Voraussetzungen zu Nummer 5,
  • für das Abendgymnasium den Nachweis über die Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt