Kriegsopferfürsorge beantragen
Leistungsbeschreibung
Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt.
Sie können umfassen:
- Geldleistungen
- Für Beschädigte: Grund- und Ausgleichsrenten sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens, ggf. mit Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Führzulage für Blinde
- Für Hinterbliebene: Grund- und Ausgleichsrenten, Schadensausgleich, ggf. Pflegeausgleich oder Witwenbeihilfe
- Sachleistungen:
Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere auch orthopädischen Hilfsmitteln, Versehrtenleibesübungen und Kuren
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Versorgungsverwaltung (Hauptfürsorgestelle).
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt