Haltung gefährlicher Hunde
Leistungsbeschreibung
Hunde der Rassen
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
dürfen gehalten werden, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter durch Vorlage einer Bescheinigung einer anerkannt sachverständigen Person oder Einrichtung über einen Wesenstest nachgewiesen hat, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt