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Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wer im Rahmen einer sog. Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenkt, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gaststättenerlaubnis.

Der Ausschank von selbsterzeugtem Wein kann für die Dauer von vier zusammenhängenden  Monaten oder in zwei Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten im Jahr erlaubnisfrei erfolgen. Es besteht aber eine Anzeigepflicht gegenüber der Gaststättenbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Gaststättenbehörde

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie schriftlich oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Beginn anzeigen.

Unterstützende Institutionen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt Sie.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Industrie- und Handelskammer

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt