Wappen der Gemeinde Salzatal

Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen

Leistungsbeschreibung

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt