Ausgleichsleistungen für politische Opfer der DDR beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wird Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) den im Berufsleben politisch Verfolgten ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen hilfreich sein zur Nachweislegung der erlittenen politischen Verfolgungsmaßnahme. Dies kann nur im Verfahren konkret geklärt werden (z.B. SV-Ausweis bei beruflichen Benachteiligungen, Grundbuchauszüge bei Vermögensschäden, ärztliche Unterlagen bei Gesundheitsschäden).
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Betroffene, die selbst das DDR-Regime (oder NS-Regime) mitgetragen haben, z.B. in leitenden Positionen oder als Informeller Mitarbeiter, sind in der Regel von der Rehabilitierung ausgeschlossen.
Weitere Information erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt.
Unterstützende Institutionen
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt