Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Leistungsbeschreibung
Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges z.B. durch eine Belehrung minimieren sollen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt