Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
ST-Validierung ( Sachsen-Anhalt )
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt