Bau einer Abwasseranlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt