Wappen der Gemeinde Salzatal

Grundstücksangebot, Zweifamilienhaus Schachtanlage 10 - im Ortsteil Zappendorf

Die Gemeinde Salzatal beabsichtigt, die nachfolgend näher bezeichnete Teilflächen im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern.

Objektdetails:

 

Gemarkung Zappendorf
Flur 2
Flurstücke 410
Grundstücksgröße 57.321m²
davon eine Teilfläche ca. 3.055m²; Quadratishce Form, mittlere Breite ca. 58m, mittlere Tiefe ca. 52m
Lage und Lageplan Schachtanlage 10, Ortsteil Zappendorf

Beschreibung:

Das verkaufsgegenständliche Objekt befindet sich in der Ortschaft Zappendorf. Zappendorf mit seinen ca. 1.300 Einwohnern gehört zur Einheitsgemeinde Salzatal und liegt ca. 7 km westlich der Stadt Halle (Saale).

Es handelt sich um ein Zweifamilienwohnhaus mit einer Wohnfläche von 147,40 m². Die Wohnungen sind in eine Größe von 77,10 m² und 70,30 m² aufgeteilt. Zu dem Objekt gehören noch 4 Nebengelasse, die mit verkauft werden. 

Das Objekt hat ein geschätztes Baujahr von 1910. Das Gebäude war früher ein Labor der KaliSchachtanlage, es wurde nicht zur Wohnnutzung errichtet. Das Gebäude wurde massiv und teilweise mit ausgemauertem Fachwerk errichtet. Das Dachgeschoss kann nicht ausgebaut werden. Es hat ein flaches Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit einer bituminösen Dachbahn und einer Dachentwässerung. Die Fassade ist unverputzt und es gibt keine zusätzliche Wärmedämmung.

Überwiegend sind isolierte Kunststofffenster und teilweise einfache Holzfenster verbaut. Die Elektroinstallation und Sanitärausstattung sind in einer einfachen und teilweise überalterten Zustand.

Die Heizung und Warmwasserversorgung erfolgt über eine Gastherme mit Flüssiggastank und Elektro- Boiler. Die Hausanschlüsse für Trinkwasser und Strom sind vorhanden. Für das Objekt gibt es keinen Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung. Es muss noch eine Umrüstung auf eine abflusslose Sammelgrube oder Kleinkläranlage erfolgen. Ein Energieausweis ist für das Objekt nicht vorhanden. 

        

Nutzung:

Bei dem Grundstück handelt es sich um Bauland. Bisher wurde das Grundstück für Wohnzwecke und als Pferdekoppel genutzt, diese Teilfläche soll nunmehr veräußert werden und muss noch vermessen werden. Es ist weder vermietet noch verpachtet. Ein Rückbau der Gebäude und eine Neuerrichtung auf der Fläche sind realisierbar. 

Besichtigungstermine:

Besichtigungstermine werden am 26.11.2024 und 03.12.2024 in der Zeit von 15:00 – 17:00 Uhr durchgeführt. Wir erbeten vorab eine Anmeldung unter 034609 / 274 605 oder per E-Mail liegenschaften@gemeinde-salzatal.de 

                                                                      Mindestgebot:           77.525,00 Euro

Die Vertragsnebenkosten wie z.B. Vermessungskosten, Notargebühren und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen.

Verfahren:

Der Verkauf der Teilfläche erfolgt im Bieterverfahren. Das Bieterverfahren ist ausdrücklich keine Auktion. Die Gemeinde Salzatal ist frei in ihrer Entscheidung, ob sie ein Angebot eines Bieters annimmt oder nicht. 

Dieses Bieterverfahren wird durchgeführt, mit dem Ziel die Fläche zum höchstmöglichen Gebot zu veräußern. Das Mindestgebot beträgt 77.525,00 Euro zuzüglich der Kosten aller Kaufvertragsnebenkosten (s.o.).

In der Bieterrunde werden die eingehenden Gebote bis zum 12.12.2024, 12:00 Uhr, gesammelt.

Am 12.12.2024 um 13:00 Uhr erfolgt die Öffnung der bis dahin vorliegenden, rechtzeitig eingegangenen Angebote in einem nicht öffentlichen Verfahren durch die Verwaltung. 

Gebotseröffnung

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die bis dahin eingegangenen Angebote ausgewertet und zur Entscheidung in die jeweiligen politischen Gremien gemäß gültiger Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal vorgelegt. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, erhalten nach jeweiliger Gremienbefassung eine entsprechende Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Salzatal abgeleitet werden. 

 Die Verkaufsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten und jeweils zugelassenen Angebote durch das zuständige Gremium gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal. Die Verkaufsentscheidung orientiert sich neben der Gebotshöhe an dem daraus entstehenden Mehrwert für die Ortschaft Zappendorf. Aus diesem Grund ist die Angabe des Nutzungszweckes mit ausschlaggebend.

Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zur Auswertung der Angebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Interessent mit der Verarbeitung, Speicherung und gegebenenfalls öffentlichen Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten bereit.

Es ist in jedem Fall ein verschlossener Umschlag zu verwenden. Auf dem Umschlag muss deutlich erkennbar geschrieben stehen:

• „Bieterverfahren, Grundstück Schachtanlage 10 OT Zappendorf, nicht öffnen vor dem12.12.2024, 13:00 Uhr“ 

Maßgeblich ist in beiden Runden das Datum des Posteingangs bei der Gemeinde Salzatal.

Für Fragen zu den Teilflächen oder zur Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich Liegenschaften, Herr Peter, Tel. 034609 274-605, E-Mail: liegenschaften@gemeindesalzatal.de 

Für Fragen zum Baurecht oder zum Bauplanungsrecht wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich Bauleitplanung, Frau Leitloff, Tel. 034609 274-602, E-Mail: bauleitplanung@gemeindesalzatal.de 

 

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- Bereich Liegenschaften -

Straße der Einheit 12 a

06198 Salzatal