Wahlbekanntmachung - Bildung Wahlvorstände
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Abgabe von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in die Wahlvorstände für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Die in der Gemeinde Salzatal vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA ) hiermit aufgefordert für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahlbezirken/Wahllokalen Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschlagen. Vorschläge für die Mitarbeit im Wahlvorstand können bei der Gemeindewahlleiterin, Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde in schriftlicher Form bzw. per E-Mail an wahlen@gemeinde-salzatal.de
bis zum 21. Februar 2024 abgegeben werden.
Die Meldung soll Name, Vorname und Wohnanschrift der vorgeschlagenen Person beinhalten.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA ein Wahlehrenamt (Wahlausschuss und Wahlvorstand) nicht innehaben.
Dem Wahlvorstand obliegt gemäß § 12 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die Leitung und die Überwachung der Wahlhandlung am Wahltag im jeweiligen Wahlbezirk. Die Beschlüsse des Wahlvorstandes werden in öffentlicher Sitzung mehrheitlich gefasst. Die Beisitzer der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gelten entsprechend.
Für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes, für das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt, den Ersatz des Aufwandes und des Verdienstausfalles wird auf die Bestimmungen des § 13 KWG LSA hingewiesen.
Im Übrigen wird auf § 9 Abs. 1a KWG LSA hingewiesen, wonach Beschäftigte der Gemeinde auch dann zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter sowie zum Wahlvorsteher oder zu einem Beisitzer eines Gemeindewahlvorstandes berufen werden kann, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt. Gleiches gilt auch nach § 10 Abs. 1a KWG LSA für die Beisitzer des Wahlausschusses.
Interessierte Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Salzatal können sich ebenfalls unter der genannten Anschrift melden.
Salzatal, 24. Januar 2024
gez. Grunwald
Gemeindewahlleiterin