Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode sind die Jugendschöffen für das Amtsgericht Merseburg sowie für das Landgericht neu zu wählen.
Dem Jugendamt obliegt die Erarbeitung der Vorschlagslisten und deren Einbringung in den Jugendhilfeausschuss.
Für den Amtsgerichtsbezirk Merseburg werden insgesamt 50 Jugendschöffen für die Vorschlagsliste gesucht, wobei 24 weibliche und 26 männliche Bewerber aufzunehmen sind (darunter 2 Frauen und 3 Männer für die Jugendstrafkammern des Landgerichts)
Bei der Auswahl der Kandidaten ist u. a. zu beachten, dass die vorgeschlagenen Kandidaten
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchsten 69 Jahre alt sein werden
- erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfe erfahren sind (§ 35 Abs. 2 JGG)
- ihren Wohnsitz im landkreis Saalekreis genommen haben
Es dürfen auch Personen auf die Vorschlagslisten gewählt werden, die in der Strafrechtspflege bereits in 2 aufeinander folgenden Amtsperioden tätig waren. Allerdings steht ihnen dann ein entsprechendes Ablehnungsrecht zu.
Beiligendes Bewerbungsformular können Interessenten bis zum 15.03.2023 an folgende Anschrift zurücksenden.