Wappen der Gemeinde Salzatal

Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung bis 20. August 2022

Die Eindämmungsverordnung des Landes-Sachsen-Anhalt wird um weitere vier Wochen - bis zum 20. August 2022 - verlängert. Damit bleiben die bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung weiter bestehen.

Angesichts hoher Infektionszahlen gilt umso mehr der Appell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt es bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel  Masken- und Testpflichten festzulegen.

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