Stufenweise Rücknahme der Corona-Maßnahmen
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022
Bund und Länder haben sich auf die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in drei Stufen bis zum 20. März 2022 verständigt.
Pressekonferenz der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 17.02.2022
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz haben am 17.02.2022 Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne über die nächsten Schritte in Sachsen-Anhalt informiert.
Folgende Regelungen ändern sich ab 18. Februar 2022 in Sachsen-Anhalt
Stufe 1
- Zugangsbeschränkungen beim Shopping bzw. im Einzelhandel werden komplett aufgehoben. Maskenpflicht bleibt bestehen
- Zutritt zu Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Austellungshäusern, Autokinos und Tierhäusern ist unter 3G möglich
- Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Begrenzung bzw. Empfehlung auf 10 Personen fällt weg.
- Lockerung der Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte/ Nicht-Genesene: Die ursprünglich Regelung, wonach sich Angehörige eines Haushalts und bis zu zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts treffen durften, wird gestrichen. Nunmehr gilt: Private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte oder Nicht-Genesene teilnehmen, sind mit höchstens 10 Personen erlaubt. Diese Personenbegrenzung gilt nicht bei privaten Treffen von zwei Haushalten, einschließlich der zu deren Haushalt gehörenden Kinder bis 14. Lebensjahr
- Auch an den Schulen sind Lockerungen vorgesehen. Geplant ist, dass die Maskenpflicht im Unterricht am 28. Februar endet, jedoch unter dem Vorbehalt sinkender Infektionszahlen. Das Land will abwarten, wie sich die Infektionszahlen unter den Schülern nach Ende der Ferien entwickeln.
Ab dem 04. März sollen in Abhängigkeit von der Krankenhausbelastung weitere Lockerungsschritte folgen
Stufe 2
- Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 04. März 2022 wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G-Regel).
- Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus)
- Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen. Die zulässige Zuschauerzahl wird erhöht. Stadien dürfen max. zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. Drinnen dürfen es 60 Prozent Auslastung, aber max. 6.000 Zuschauer*innen sein. Der Zugang ist zunächst weiterhin nur für Genesene und Geimpfte (2G) beschränkt.
Zum Stichtag 20. März 2022 sind weitgehende Lockerungen geplant
Stufe 3
- Ab diesem Zeitpunkt sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern es zulässt. Das ist auch geltenden Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkung zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19. März angewandt werden.
- Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen.
- Die Pflicht für Arbeitgeber, Home-Office anzubieten, entfällt ebenfalls. Arbeitgeber können aber
weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Home-Office anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt.