Wappen der Gemeinde Salzatal

Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

Das Ordnungsamt informiert

Hinweise zur Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

Wo?

Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind nach Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege vor ihren Grundstücken und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen und zu räumen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Sind Gehwege nicht vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.

Wer?

Reinigen, räumen und bestreuen müssen die Eigentümer und Besitzer (Mieter, Pächter) der Grundstücke, die an öffentliche Straßen, Wege und Plätze grenzen.
Anlieger sind auch Eigentümer und Besitzer, deren Grundstücke von der Straße durch eine ungenutzte öffentliche Fläche getrennt sind (Grünflächen).
Wer zum Schneefegen und Streuen verpflichtet ist, muss für die Zeit seiner Abwesenheit (Dienstreise, Urlaub) für täglichen Ersatz sorgen.
 

Womit?

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material außer Asche zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

Wann?

Die festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind nach Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

 

Genauere Bestimmungen zur Winterdienstverpflichtung entnehmen Sie bitte der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Satzungen unserer Gemeinden sind  auch unter www.gemeinde-salzatal.de zu finden.

 

Ihr Ordnungsamt