Wappen der Gemeinde Salzatal

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Salzatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2024 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (Stand Sept. 2024) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sind die Belange des Umweltschutzes frühzeitig zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist eine Umweltprüfung durchzuführen in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in diesem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Salzatal.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Blatt 1-3), der Begründung mit Anlagen und dem Vorentwurf zum Umweltbericht werden in der Zeit vom

18. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024

in das Internet eingestellt und können auf folgender Internetseite der Gemeinde Salzatal eingesehen werden:

www.gemeinde-salzatal.de    -> Bürger & Verwaltung -> Bauleitplanung -> öffentliche Auslegungen

https://www.gemeinde-salzatal.de/de/oeffentliche_Auslegungen.html  

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Vorentwurfsunterlagen während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes im Verwaltungsgebäude II der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus:

Montag:          9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 14.00 Uhr        
Dienstag:        9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 17.00 Uhr        
Mittwoch:       9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 14.00 Uhr        
Donnerstag:   9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 16.00 Uhr        
Freitag:            9.00 – 12.00 Uhr.      

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und EMailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. 

Salzatal, den 23.10.2024

gez. Ina Zimmermann

Bürgermeisterin