Wappen der Gemeinde Salzatal
Grundstück Bahnhofstraße Ortsteil Beesenstedt

Grundstücksangebot „Bahnhofsstraße“, Ortsteil Beesenstedt

Die Gemeinde Salzatal beabsichtigt, nachfolgend näher bezeichnetes Grundstückim Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebotzu veräußern.

Objektdetails:

Gemarkung:                           Beesenstedt
Flur:                                         5                     
Flurstück:                                Teilfläche von 464 und 19/20                       
Grundstücksgröße:               eine ca. 880 m² trapezförmige noch zu Vermessende Teilfläche   
 

Beschreibung:

Die verkaufsgegenständliche Fläche befindet sich in der Ortschaft Beesenstedt. Beesenstedt nebst Ortsteilen mit seinen ca. 1.108 Einwohnern gehört zur Einheitsgemeinde Salzatal und liegt ca. 15 km westlich der Stadt Halle an der Saale.

Die Fläche liegt an der Kreuzung Bahnhofstraße und Karl-Liebknecht-Straße im Ortsteil Beesenstedt.

Für das Grundstück ist derzeit die Nutzungsart als Sport,- Freizeit und Erholungsfläche ausgewiesen. Planungsrechtlich liegt die Fläche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist somit unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 34 BauGB bebaubar.

Die Vorhanden Aufbauten (Pavillon) und Einfriedung des Grundstückes usw. werden von dem Käufer mit übernommen.

In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Kindertagesstätte. Die Bushaltestelle zur Anbindung an den ÖPNV ist in Fußnähe. Die Anfahrt zur Autobahn A143 entsteht zurzeit in unmittelbarer Entfernung.

Nutzung:

Die Fläche wird aktuell nicht genutzt. Sie ist weder vermietet noch verpachtet.

Erschließung:

Die Zufahrtsmöglichkeit kann von der öffentlichen kommunalen Straße „Bahnhofsstraße“ oder „Karl-Liebknecht-Straße“ hergestellt werden. In dieser Straße befinden sich ebenfalls die Anschlussmöglichkeiten für Abwasser, Trinkwasser und Elektroversorgung. Auf dem Grundstück befinden sich zurzeit keine Anschlüsse.

Besichtigungstermine:

Besichtigungstermine werden nicht angeboten, da die Fläche frei zugänglich und somit jederzeit besichtigt werden kann.

Mindestgebot je Quadratmeter:     30,00 €

Die Vertragsnebenkosten wie z.B. Notargebühren, Vermessungskosten und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen.

Verfahren:

Der Verkauf des Flurstückes erfolgt im Bieterverfahren. Das Bieterverfahren ist ausdrücklich keine Auktion. Die Gemeinde Salzatal ist frei in Ihrer Entscheidung, ob sie ein Angebot eines Bieters annimmt oder nicht.

Die Vermessung der Teilfläche erfolgt durch den Käufer.

Dieses Bieterverfahren wird durchgeführt, mit dem Ziel die Fläche zum höchstmöglichen Gebot zu veräußern. Das Mindestgebot je Quadratmeter beträgt 30,00 Euro zuzüglich der Kosten aller Kaufvertragsnebenkosten (s.o.).

In der Bieterrunde werden die eingehenden Gebote bis zum 23.04.2025, 12:00 Uhr, gesammelt.

Am 23.04.2025 um 13:00 Uhr erfolgt die Öffnung der bis dahin vorliegende, rechtzeitig eingegangene Angebote in einem nicht öffentlichen Verfahren durch die Verwaltung.

Gebotseröffnung:

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die bis dahin eingegangene Angebote ausgewertet und zur Entscheidung in die jeweiligen politischen Gremien gem. gültiger Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal vorgelegt. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, erhalten nach jeweiliger Gremienbefassung eine entsprechende Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Salzatal abgeleitet werden.

Die Verkaufsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten und jeweils zugelassenen Angebote durch das zuständige Gremium gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal. Die Verkaufsentscheidung orientiert sich neben der Gebotshöhe an dem daraus entstehenden Mehrwert für die Ortschaft Beesenstedt. Aus diesem Grund ist die Angabe des Nutzungszweckes mit ausschlaggebend.

Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zur Auswertung der Angebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Interessent mit der Verarbeitung, Speicherung und gegebenenfalls öffentlichen Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten bereit.

Es ist in jedem Fall ein verschlossener Umschlag zu verwenden. Auf dem Umschlag muss deutlich erkennbar geschrieben stehen:

  •   „Bieterverfahren Grundstück OT Beesenstedt“, nicht öffnen vor dem 23.04.2025, 13:00 Uhr“

Maßgeblich ist in beiden Runden das Datum des Posteingangs bei der Gemeinde Salzatal.

Für Fragen zu den Teilflächen oder zur Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich Liegenschaften, Herr Peter, Tel. 034609 274-605, E-Mail: liegenschaften@gemeinde-salzatal.de

Für Fragen zum Bauplanungsrecht wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich Bauleitplanung, Frau Leitloff, Tel. 034609 274-602, E-Mail: bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de

 

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