Gesetzliche Waldschutz-Bestimmungen in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der deutlich spürbare Klimawandel in den letzten Jahren veranlasst uns auf die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) aufmerksam zu machen.
So geschieht gemäß § 22 Absatz 3 Landeswaldgesetz das Betreten und Nutzen der freien Landschaft auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für die typischen Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten des Grundbesitzers werden gemäß § 22 Absatz 4 Landeswaldgesetz nicht begründet.
Die Wälder werden auch nicht in jedem Fall von Revierförstern betreut, sondern nur wenn die jeweiligen Waldeigentümer einen solchen damit beauftragen.
Bei Wanderungen durch Waldbestände gilt daher erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gegenüber Baumschäden wie umgestürzten oder abgebrochenen Bäumen und Baumteilen sowie entsprechend erhöhter Aufsichtspflichten gegenüber Minderjährigen, da es keine Verpflichtung für die Waldeigentümer zur Beseitigung sturm-, trockenheits- oder schädlingsgeschädigter Bäume gibt.
Aufgrund der weiterhin zunehmenden ausbleibenden Niederschläge wird an dieser Stelle erneut auch auf § 29 des Landeswaldgesetzes verwiesen, wonach es verboten ist, in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen oder durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 2 gilt darüber hinaus im Wald und einem Abstand von weniger als 30 Meter zum Wald absolutes Rauchverbot und das Verbot offene Feuer zu entfachen; Wälder dürfen bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 außerhalb von Wegen nicht mehr betreten werden.
Weitere Informationen sind unter: www.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de verfügbar, das für den Saalekreis zuständige Betreuungsforstamt Naumburg hat seinen Sitz in der Querfurter Straße 22 in 06268 Ziegelroda und wäre bei Bedarf unter (034672) 931-0 telefonisch erreichbar.
Ihr Ordnungsamt