Aufruf zur Wahlbeteiligung
Bundestagswahl am 23. Februar 2025;
Wahlaufruf und Hinweise der Landeswahlleiterin
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, haben etwa 1,7 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Landeswahlleiterin Christa Dieckmann ruft alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung beizutragen. „Demokratie braucht Wählerinnen und Wähler“, so Christa Dieckmann. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit.“
Wer sich kurzfristig noch für die Briefwahl entscheidet, sollte schnellstmöglich, spätestens bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei der Gemeindebehörde seine Briefwahlunterlagen beantragen. Da eine Zustellung in diesen Fällen nicht mehr rechtzeitig möglich ist, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeindebehörde abholen oder können noch die Briefwahl an Ort und Stelle nutzen.
In besonderen Einzelfällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung der Briefwahl noch - durch entsprechend Bevollmächtigte - am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Ein wichtiger Hinweis für die Wähler, die ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen bisher nicht erhalten haben: Bitte fragen Sie umgehend bei Ihrer Wohnortgemeinde nach. Ist Ihnen der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bisher nicht zugegangen, besteht nur bis zum Samstag (22. Februar 2025), 12 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu erteilen. Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt.
Damit die Stimmen berücksichtigt werden, muss der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief eingedruckten Adresse eingegangen sein. Die Wähler sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt ihrer Unterlagen zurückzusenden oder – wenn es knapp wird – bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse direkt einzuwerfen. „Was vor der letzten Leerung am Donnerstag vor der Wahl (20. Februar 2025) im Briefkasten sei bzw. in der Postfiliale abgegeben werde, komme noch rechtzeitig an. Darauf verweise die Deutsche Post“, so die Landeswahlleiterin.
An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer Briefwahlunterlagen beantragt und die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat. In diesem Fall kann auch das Wahllokal im Wohnort aufgesucht werden; Wahlschein und Personalausweis/Reisepass sind in das Wahllokal mitzunehmen.