17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Verlängerung
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 28. Mai 2022.
Eine Testpflicht an Schulen ist nunmehr nicht mehr notwendig.
Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Masken- oder Testpflichten zu treffen.