16. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
16. Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am Dienstag, den 01. März 2022, mit der 16. Eindämmungsverordnung weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. So gibt es ab 04. März 2022 Erleichterungen für den organisierten Sportbetrieb, die Gastronomie und Großveranstaltungen.
- Gastronomie und Hotellerie: 2G-Regel entfällt, es gilt 3G-Regel
- organisierter Sport: 2G-Regel entfällt, es gilt 3G-Regel
- Großveranstaltungen: in Innenräumen bis zu 6.000 Zuschauer (bzw. 60 % der Auslastungsgrenze) erlaubt, im Außenbereich bis zu max. 25.000 Zuschauer (bzw. 75 % Auslastungsgrenze)
- Clubs und Diskotheken: Öffnung unter Einhaltung der 2G-plus Regel
- Ersatzlos gestrichen wird Kontaktnachverfolgung (weder digital noch in Papierform)
Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März gelten.
Neuregelungen auch für Schüler:
Ab 07. März 2022 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Zugleich reduziert das Land die derzeit täglichen Test auf künftig 3 Tests in der Woche. Diese Regel soll bis zu den Osterferien gelten.